Veranstalter der Aktion ist die Radeberger Gruppe KG, c/o GIB Gesellschaft für Importbiere und Bierspezialitäten mbH, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main.
Teilnehmen darf jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, ausgenommen Mitarbeiter des Veranstalters, dessen verbundenen Unternehmen und Geschäfts-/Kooperationspartnern sowie deren jeweilige Angehörige. Automatisierte oder beauftragte Teilnahmen (z.B. durch Gewinnspielclubs) sind nicht gestattet. Eine Weitergabe des Kaufbelegs an Dritte, z.B. über Gewinnspiel- oder ähnliche Portale, zum Zwecke der Aktionsteilnahme, ist nicht gestattet. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das Aktionsprodukt selbst gekauft haben.
Aktionszeitraum: Den Aktionszeitraum entnehmen Sie der Oval-Säule der Staropramen Aktionsplatzierung „The ultimate Movie Night“ im jeweiligen teilnehmenden Markt.
Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer innerhalb des im jeweiligen Markt veröffentlichten Aktionszeitraums mindestens ein Produkt der Marke „Staropramen“ kaufen und den Kaufbeleg über die Aktionswebsite www.staropramen-promotion.de unter Angabe der für die Teilnahme erforderlichen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) bis spätestens zwei Tage nach Aktionsende des Marktes hochladen. Die für die Teilnahme erforderlichen Daten sind vollständig und richtig anzugeben.
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn das Antragsformular auf der Aktionswebsite vollständig ausgefüllt wird und zusammen mit einem Scan oder Foto des Original-Kaufbelegs beim Veranstalter eingegangen ist. Auf dem Scan oder Foto des Original-Kaufbelegs (gültige Dateiformate sind .jpg, .png, .HEIC und .pdf) müssen das Produkt, die Menge, der Preis sowie das Kaufdatum gut erkennbar und lesbar sein.
In jedem der teilnehmenden Märkte wird ein Pizzaofen verlost. Der Teilnehmer muss auf der Aktionswebsite den teilnehmenden Markt auswählen, in dem er das Aktionsprodukt gekauft hat. Die Auswahl eines anderen Marktes als demjenigen, der den hochgeladenen Kassenbon ausgestellt hat, ist nicht möglich.
Jeder Kaufbeleg darf nur einmal eingereicht werden. Handschriftliche Quittungen werden nicht akzeptiert und können nicht eingereicht werden.
Der Original-Kaufbeleg ist bis zum Aktionsende aufzubewahren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall den Original-Kaufbeleg einzufordern, um die Einhaltung der Teilnahmebedingungen prüfen zu können. In diesem Fall verbleibt der Kaufbeleg beim Veranstalter und kann nicht zurückgefordert werden. Die Kosten und das Risiko für den Versand des Kaufbelegs trägt der Gewinner. Geht der Original-Kaufbeleg entgegen der Aufforderung nicht binnen 7 Tagen postalisch beim Veranstalter ein oder geht die Postsendung verloren, so entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Im Falle des Hochladens eines nicht konformen Kaufbelegs entfällt der Gewinnanspruch ebenfalls.
Teilnahmeschluss ist zwei Tage nach Ende des im jeweiligen Markt auf der Oval-Säule der Staropramen Aktionsplatzierung „The ultimate Movie Night“ angegebenen Aktionszeitraums.
Die Gewinner werden per Los ermittelt und zeitnah per E-Mail über den verbindlichen Zeitraum und Ort für die Abholung des Pizzaofens im jeweiligen Markt benachrichtigt. Sollten die Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 3 Tagen annehmen und den Pizzaofen innerhalb von drei Werktagen nach der Gewinnannahme im Markt abholen, entfällt der Gewinnanspruch und es wird eine neue Verlosung stattfinden, um einen neuen Gewinner zu ermitteln.
Die Gewinner müssen den Gewinn innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes im jeweiligen Markt abholen. Sie erhalten den Gewinn gegen Vorzeigen der Gewinnbenachrichtigung sowie ihres Personalausweises zu Identifikationszwecken. Die Gewinner müssen eine Übergabebescheinigung auf der Gewinnbenachrichtigung unterzeichnen und bestätigen damit, dass sie den Pizzaofen in Empfang genommen haben.
Die Gewinner sind für die Anreise sowie den Abtransport aus dem jeweiligen Markt verantwortlich. Das Pizzaofen wird nicht für den Transport vorbereitet. Der sichere Transport obliegt den Gewinnern.
Die Haftung des Veranstalters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden zur Durchführung der Aktion und zur Dokumentation ihrer ordnungsgemäßen Durchführung, für statistische Zwecke sowie zur Weiterentwicklung und Verbesserung vergleichbarer Aktionen verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden zur Übergabe des Gewinns an den jeweiligen Marktleiter übermittelt.
Personenbezogene Daten von Teilnehmern werden grundsätzlich für 6 Monate nach Teilnahmeschluss, die von Gewinnern zu Nachweiszwecken bis zum Ablauf der zehnjährigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, soweit es um statistische Zwecke und die Weiterentwicklung/Verbesserung vergleichbarer Aktionen geht, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, sofern dazu die Kassenbon-Informationen herangezogen werden, und im Übrigen Art. 6 Abs. 1 b) und c) DSGVO. Das berechtigte Interesse an der Auswertung der Kassenbons besteht in der Fortentwicklung solcher Verkaufsförderaktionen. Der Teilnehmer hat – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist erreichbar unter: radeberger-gruppe@corporate-data-protection.com. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.radeberger.de abrufbar.